Versicherungsabwicklung Fellbach – Wir regeln das für Sie

Nach einem Schaden kommt zur Belastung durch den Schadensfall noch der bürokratische Aufwand mit der Versicherung hinzu. Die Handwerkerexperten in Fellbach nehmen Ihnen diese Last ab. Mit jahrelanger Erfahrung in der Zusammenarbeit mit allen großen Versicherungen übernehmen wir die komplette Schadensabwicklung für Sie – von der Dokumentation über die Kommunikation mit der Versicherung bis zur direkten Abrechnung. Sie können sich entspannen, während wir uns um alles kümmern.

Unsere Leistungen bei der Versicherungsabwicklung

Wir bieten Ihnen einen Rundum-Service:

  • Schadensdokumentation: Professionelle Foto- und Videodokumentation nach Versicherungsstandards
  • Schadensprotokoll: Detaillierte Erfassung aller Schäden mit Datum und Ursache
  • Kostenvoranschläge: Erstellung normgerechter Kostenvoranschläge nach Versicherungsvorgaben
  • Kommunikation: Direkter Kontakt mit Ihrer Versicherung und Sachverständigen
  • Gutachter-Koordination: Terminabstimmung und Begleitung bei Gutachterterminen
  • Nachtragsangebote: Berücksichtigung zusätzlicher Schäden
  • Direkte Abrechnung: Auf Wunsch rechnen wir direkt mit der Versicherung ab
  • Schadensmeldung: Unterstützung bei der fristgerechten Schadenmeldung
  • Überwachung: Kontrolle der Zahlungsabwicklung

Welche Versicherungen decken welche Schäden?

Wohngebäudeversicherung

Deckt Schäden am Gebäude ab durch:

  • Leitungswasser (Rohrbruch, defekte Leitungen)
  • Feuer und Brand
  • Sturm und Hagel (ab Windstärke 8)
  • Blitzschlag und Überspannung

Was zahlt die Versicherung? Reparaturkosten, Wiederherstellung der Bausubstanz, Aufräum- und Entsorgungskosten, Kosten für Notmaßnahmen, Gutachterkosten, Trocknungskosten.

Hausratversicherung

Übernimmt Schäden am Inventar durch:

  • Feuer, Brand, Rauch
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus

Was wird ersetzt? Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, persönliche Gegenstände, Kosten für Hotelunterbringung bei Unbewohnbarkeit.

Elementarschadenversicherung

Zusatzversicherung für Naturgefahren:

  • Überschwemmung und Hochwasser
  • Starkregen und Rückstau
  • Erdbeben
  • Lawinen und Erdrutsch
  • Schneedruck

Wichtig: Nicht automatisch enthalten – muss extra abgeschlossen werden!

Haftpflichtversicherung

Zahlt, wenn Sie selbst einen Schaden verursacht haben:

  • Wasserschäden bei Nachbarn
  • Brandschäden durch Fahrlässigkeit
  • Personenschäden

Der Ablauf der Schadensabwicklung

SchrittWas passiertZeitrahmen
1. SchadensfallSchaden tritt ein – Sie rufen uns anSofort
2. SofortmaßnahmenWir leiten Schadensbegrenzung ein0-2 Stunden
3. DokumentationUmfassende Foto- und Schadensdokumentation1-2 Tage
4. SchadenmeldungSie melden den Schaden Ihrer Versicherung (mit unserer Unterstützung)1 Tag
5. KostenvoranschlagWir erstellen detaillierten Kostenvoranschlag2-5 Tage
6. PrüfungVersicherung prüft, ggf. Gutachtertermin1-3 Wochen
7. FreigabeVersicherung gibt Sanierung frei1-2 Wochen
8. SanierungWir führen die Arbeiten ausJe nach Umfang
9. AbrechnungDirekte Abrechnung mit VersicherungNach Fertigstellung

Professionelle Schadensdokumentation

Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend für die Versicherungsleistung:

Unser Dokumentationsumfang:

  • Fotodokumentation: Detaillierte Fotos aus verschiedenen Perspektiven
  • Videomaterial: Übersichtsaufnahmen des Schadensumfangs
  • Messungen: Feuchtigkeit, betroffene Flächen, Raummaße
  • Trocknungsprotokolle: Kontinuierliche Messwerte während der Trocknung
  • Schadensbeschreibung: Detaillierte schriftliche Erfassung
  • Ursachenanalyse: Ermittlung der Schadensursache
  • Zeitleiste: Wann wurde der Schaden bemerkt, wann entstanden

Kostenvoranschläge nach Versicherungsstandards

Wir erstellen Kostenvoranschläge, die Versicherungen akzeptieren:

Inhalt unserer Angebote:

  • Detaillierte Auflistung aller Positionen
  • Mengenangaben und Maßeinheiten
  • Einzelpreise und Gesamtkosten
  • Unterscheidung zwischen versicherten und nicht versicherten Leistungen
  • Berücksichtigung von Wertverbesserungen
  • Neuwertentschädigung vs. Zeitwert

Zusammenarbeit mit Gutachtern

Bei größeren Schäden sendet die Versicherung oft einen Gutachter. Wir unterstützen Sie:

  • Koordination des Gutachtertermins
  • Anwesenheit beim Termin
  • Fachliche Erläuterungen zum Schaden
  • Beantwortung technischer Fragen
  • Stellungnahme zum Gutachten bei Bedarf

Direkte Abrechnung – Sie zahlen nichts

Auf Wunsch rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab:

Vorteile für Sie:

  • Keine Vorfinanzierung notwendig
  • Keine Abwicklung der Zahlungen
  • Wir übernehmen das Forderungsmanagement
  • Sie müssen sich um nichts kümmern

Ablauf:

  1. Nach Freigabe durch Versicherung beginnen wir mit der Sanierung
  2. Nach Fertigstellung stellen wir Rechnung an Versicherung
  3. Versicherung überweist direkt an uns
  4. Sie erhalten Kopie der Rechnung und Zahlungsnachweis

Selbstbeteiligung und Eigenleistungen

Die Selbstbeteiligung zahlen Sie direkt an uns:

  • Übliche Selbstbeteiligung: 150 – 500 Euro
  • Bei Elementarschäden oft höher (10% der Schadenssumme)
  • Zahlung nach Fertigstellung

Wenn Sie Eigenleistungen erbringen möchten, besprechen wir das vorab mit der Versicherung.

Häufige Probleme und unsere Lösungen

Problem: Versicherung lehnt Teile ab

Lösung: Wir prüfen die Ablehnung, argumentieren fachlich und reichen ggf. Nachweise nach.

Problem: Zu geringe Erstattung

Lösung: Wir erstellen eine begründete Nachkalkulation und verhandeln mit der Versicherung.

Problem: Gutachten weicht ab

Lösung: Wir nehmen fachlich Stellung zum Gutachten und legen Gegengutachten vor.

Problem: Lange Bearbeitungszeit

Lösung: Wir setzen Fristen und mahnen die Versicherung bei Verzögerungen.

Kosten unserer Versicherungsabwicklung

Unsere Dienstleistung bei der Versicherungsabwicklung ist in unseren Sanierungskosten enthalten. Sie zahlen keine zusätzliche Gebühr für:

  • Schadensdokumentation
  • Erstellung von Kostenvoranschlägen
  • Kommunikation mit der Versicherung
  • Koordination von Gutachterterminen
  • Direkte Abrechnung

Sie profitieren von unserer Erfahrung ohne Mehrkosten!

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Versicherungsabwicklung

Wie lange hat man Zeit, einen Schaden der Versicherung zu melden?

Sie müssen den Schaden unverzüglich melden – in der Regel innerhalb von 24-48 Stunden nach Entdeckung. Gesetzliche Vorgaben: Keine feste Frist im Gesetz, aber “unverzüglich” bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Versicherungsbedingungen: Meist 1 Woche nach Schadenseintritt, bei Diebstahl sofort + Polizeianzeige. Verspätete Meldung: Kann zu Leistungskürzung führen, bei grober Fahrlässigkeit droht kompletter Leistungsausschluss. Wichtig: Auch bei Unsicherheit lieber zu früh als zu spät melden! Die Versicherung kann keine Nachteile aus zu früher Meldung ziehen. Bei Notfällen (Rohrbruch, Brand): Erst Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung, dann so schnell wie möglich melden. Wir unterstützen Sie bei fristgerechter Meldung.

Was zahlt die Versicherung und was nicht?

Wohngebäudeversicherung zahlt: Reparaturkosten an Bausubstanz, Wiederherstellung beschädigter Gebäudeteile, Aufräum- und Entsorgungskosten, Kosten für Notmaßnahmen (Trocknung, Notsicherung), Gutachterkosten, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit (begrenzt). NICHT versichert: Schäden durch Verschleiß oder mangelnde Wartung, Schimmelschäden ohne Versicherungsfall, grobe Fahrlässigkeit, Schäden durch Hochwasser (ohne Elementarversicherung), Wertsteigerungen. Hausratversicherung zahlt: Beschädigte Möbel und Einrichtung, Elektrogeräte, Kleidung und persönliche Gegenstände. NICHT zahlt sie: Bargeld (nur begrenzt), Wertsachen außerhalb eines Tresors (begrenzt), Fahrzeuge. Bei Unklarheiten prüfen wir Ihre Police und klären mit der Versicherung.

Muss man bei Wasserschaden in Vorleistung gehen?

Nein, in den meisten Fällen nicht – wenn Sie mit uns arbeiten. Standardablauf ohne Direktabrechnung: Sie zahlen Handwerker, reichen Rechnungen bei Versicherung ein, Versicherung erstattet nach Prüfung (4-8 Wochen). Unser Service: Wir rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab, keine Vorfinanzierung durch Sie notwendig (außer Selbstbeteiligung), Versicherung zahlt direkt an uns nach Fertigstellung. Voraussetzungen: Schaden muss von Versicherung anerkannt sein, Kostenvoranschlag muss freigegeben sein, Abtretungserklärung wird unterzeichnet. Selbstbeteiligung: Diese zahlen Sie in jedem Fall selbst (üblich 150-500 €), fällig nach Fertigstellung der Arbeiten. Vorteil für Sie: Keine Liquiditätsbelastung, kein Risiko bei Zahlungsverzug der Versicherung.

Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlen will?

Wenn die Versicherung die Leistung verweigert oder kürzt: 1) Schriftliche Begründung anfordern – Versicherung muss ablehnen oder Kürzung begründen. 2) Unterlagen prüfen – Wir checken, ob Ablehnung berechtigt ist. 3) Widerspruch einlegen – Innerhalb der Frist (meist 4 Wochen) schriftlich widersprechen. 4) Nachweise nachreichen – Fehlende Dokumentation ergänzen, fachliche Stellungnahme vorlegen. 5) Mediationsverfahren – Versicherungsombudsmann einschalten (kostenlos). 6) Rechtlichen Beistand – Anwalt für Versicherungsrecht konsultieren, Rechtsschutzversicherung prüfen. Häufige Ablehnungsgründe: Grobe Fahrlässigkeit (z.B. offenes Fenster bei Sturm), Verspätete Schadenmeldung, Schaden bereits vor Versicherungsbeginn, Wartungsmängel. Wir unterstützen Sie mit fachlichen Argumenten und Dokumentation bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Bekommt man Neuwert oder Zeitwert ersetzt?

Das hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Neuwertersatz: Versicherung zahlt Wiederbeschaffungswert zum heutigen Preis, ohne Abzug für Alter und Abnutzung, üblich bei Hausrat- und Gebäudeversicherungen. Zeitwerterstattung: Neuwert minus Abschreibung für Alter und Abnutzung, deutlich geringer als Neuwert, bei alten Gebäuden oder Billigtarifen. Beispiel: 10 Jahre alte Einbauküche (Neuwert 15.000 €), Zeitwert nach Abschreibung: ca. 6.000 €, Neuwertersatz: 15.000 €. Wichtig: Bei Gebäudeversicherung können Wertverbesserungen anteilig abgezogen werden (z.B. wenn Sie alte Fenster durch neue ersetzen). Prüfen Sie Ihre Police: Achten Sie auf “gleitender Neuwert” oder “Neuwertversicherung” in den Bedingungen. Wir helfen Ihnen, den maximalen Anspruch durchzusetzen.

Kann man sich den Handwerker selbst aussuchen?

Ja, Sie haben freie Handwerkerwahl! Ihr Recht: Versicherung darf Ihnen keinen bestimmten Handwerker vorschreiben, Sie können jeden qualifizierten Fachbetrieb beauftragen, Versicherung muss marktübliche Preise zahlen. Versicherung kann: Eigene Handwerker empfehlen (oft Partner mit Sonderkonditionen), verlangen, dass Kosten im üblichen Rahmen bleiben, bei stark überhöhten Preisen Kürzung vornehmen. Vorteile unserer Zusammenarbeit: Erfahrung mit Versicherungsabwicklung seit vielen Jahren, marktgerechte Preiskalkulation, die Versicherungen akzeptieren, direkte Abrechnung möglich, reibungslose Kommunikation. Wenn Versicherung Handwerker vorschreibt: Auf freie Wahl bestehen, auf § 100 VVG verweisen (freie Wahl der Werkstatt). Bei Problemen: Versicherungsombudsmann einschalten. Wir vertreten Ihre Interessen!

Übernimmt die Versicherung auch Hotelkosten?

Ja, bei Unbewohnbarkeit zahlt die Versicherung Hotelkosten – mit Einschränkungen. Wohngebäudeversicherung: Zahlt Hotelkosten bei Brand- und Wasserschäden, wenn Wohnung nicht bewohnbar ist, meist begrenzt auf 100-150 Tage, oft auf 10-20% der Versicherungssumme gedeckelt. Hausratversicherung: Übernimmt ebenfalls Hotelkosten bei versicherten Schäden, oft bis zu 100 Tage, teilweise unbegrenzt. Voraussetzungen: Gutachter oder Feuerwehr bestätigt Unbewohnbarkeit, keine Ausweichmöglichkeit im eigenen Haus, angemessenes Hotel (3-Sterne-Niveau). Was wird gezahlt? Übernachtung + Frühstück, teilweise Verpflegung (wenn Küche nicht nutzbar), keine Minibar oder Extras. Alternative: Ferienwohnung ist oft günstiger und wird meist akzeptiert, bei längerer Dauer ggf. Mietwohnung. Wichtig: Hotel mit Versicherung abstimmen, Belege sammeln für Erstattung.

Was ist eine Selbstbeteiligung und wie hoch ist sie?

Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst zahlen müssen. Übliche Höhe: Wohngebäudeversicherung: 150-500 € pro Schadenfall, Hausratversicherung: 150-250 € pro Schadenfall, Elementarversicherung: Oft 10% der Schadenssumme (mindestens 250 €, maximal 5.000 €), Haftpflichtversicherung: Meist keine Selbstbeteiligung. Vorteil der Selbstbeteiligung: Niedrigere Versicherungsbeiträge (oft 10-20% Ersparnis), Anreiz zur Schadensvermeidung. Nachteil: Eigene Kosten bei jedem Schaden. Beispiel: Wasserschaden 8.000 € Reparaturkosten, 250 € Selbstbeteiligung → Sie zahlen 250 €, Versicherung 7.750 €. Die Selbstbeteiligung zahlen Sie direkt an den Handwerker. Tipp: Wählen Sie Selbstbeteiligung passend zu Ihrem Risiko – bei neuem Haus höher, bei altem Haus niedriger.

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